Bestätigung Fachkreis: Ich kenne das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und bestätige, dass ich den Fachkreisen angehöre. Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden (§ 2 HWG). In Bezug auf die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben zu Ihrem Beruf gilt Ihre Anmeldung als rechtsverbindliche Zusicherung gegenüber der Firma vitOrgan.